ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DITA Events

§1 Geltungsbereich 

Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und DITA Events als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde DITA Events, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht werden kann, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden. Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros geregelt ist. Das Reisebüro weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem Reisebüro, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zustande kommt. Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein. 

§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss 

2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro. 

2.2 Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen. 

2.3 Mit Absenden der Buchung des Kunden an das Reisebüro erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. 

2.4 Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch das Reisebüro, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro zustande gekommen. 

2.5 Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann schriftlich, mündlich, telefonisch, online, per E-Mail erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen. 

2.6 Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist. 

§3 Reisepreis und Aufwendungsersatz, Aufrechnung 

3.1 Das Reisebüro ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeld-absicherung nach § 651k BGB erhoben. Die Zahlung des Reisepreises kann per Überweisung und Lastschriftverfahren (oder in Ausnahmefällen in bar) in den Geschäftsräumen von DITA Events erfolgen. 

3.2 Das Reisebüro ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit es dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält. 

3.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann das Reisebüro für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Schäden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist. 

3.4 Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

3.5 Aufwendungen, die dem Reisebüro nach Maßgabe vorstehender Ziffern 3.1 bis 3.4 entstehen, kann das Reisebüro auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen. 

3.6 Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit das Reisebüro das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 

§4 Vermittlungsentgelt, Vergütung des Reisebüros 

4.1 Für die Vermittlungsleistung des Reisebüros werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Wir sind nur dann berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden. 

§5 Preis- und Leistungsänderungen 

5.1 Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist das Reisebüro auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die inter-national gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen). Ändern sich aus wichtigen Gründen die Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Non-Stopp Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaft, ist dies aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Dies gilt ebenso bei Änderungen der Reiseleistungen aufgrund behördlicher Anweisungen. In all diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit dem DITA Events geschlos-senen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatz-anspruch gegen DITA Events für in diesen Fällen entstandenen Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge be-ziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an ge-änderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von DITA Events an den Kunden weitergeleitet. 

§6 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen 

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausge-schlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben. 

6.2 In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen per Mail bzw. auf dem Postweg zugeleitet. Sollten er einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, haben er alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den ent-sprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterle-gungskosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, bitten wir ihn, sich umgehend an das zuständige Büro zu wenden. 

§7 Stornierungen, Umbuchungen 

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und dem Vermittlungs-vertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird zwingend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich folgende Rücktrittsbedingungen:

Bis 42 Tage vor Reisebeginn –  20 %

Ab 41 Tagen vor Reisebeginn –  35 %

Ab 29 Tagen vor Reisebeginn –  45 %

Ab 21 Tagen vor Reisebeginn –   55 %

Ab 14 Tagen vor Reisebeginn –   75 %

Ab   6 Tagen vor Reisebeginn –   85 %

1 Tag vor Reisebeginn      – 100 %

Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren in Höhe von 40 EUR pro Person erheben. 

7.2 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. DITA Events behält sich vor, in diesem Falle ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 40 EUR pro Person in Rechnung zu stellen. 

§8 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen 

8.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisen-bestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Wird DITA Events vom Reisenden beauftragt, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet DITA Events nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung, es sei denn, die Verzögerung hat DITA Events zu vertreten. DITA Events ist berechtigt, für die Visabeschaffung ein Bearbeitungs-entgelt in Höhe von 25 EUR in Rechnung zu stellen. 

8.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind. Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen. 

§9 Haftung 

9.1 Soweit das Reisebüro eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern. 

9.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet das Reisebüro als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit das Reisebüro gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. 

§10 Datenschutz 

10.1 Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung. 

§11 Schlussbestimmungen 

11.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

11.2 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.